I-5 W 45/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-09, I-5 W 45/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-09, I-5 W 45/08
I-5 W 45/08Obergericht09.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 W 45/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-09
Aktenzeichen: I-5 W 45/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0909.I5W45.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer – Einzelrichter – vom 29.07.2008 wird als unstatthaft verworfen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.