I-20 U 123/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-09, I-20 U 123/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-09, I-20 U 123/08
I-20 U 123/08Obergericht09.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 123/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-09
Aktenzeichen: I-20 U 123/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0909.I20U123.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragstellerin wird unter Zurückweisung ihres weiterge-henden Rechtsmittels das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landge-richts Wuppertal vom 18. März 2008 teilweise abgeändert und wird der An-tragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung durch das Gericht festzusetzenden Ordnungs-geldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder festzusetzender Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten untersagt, auf ihrer Internetseite „www.k.-n.de“ für ihre Kartenlegedienstleistungen unter Verwendung von Abbil-dungen von Skatkarten (französisches Blatt) der Spielkartenfabrik A. GmbH so-wie von Kartenbildern des L. C. D. No. 1941 der W. Spielkartenfabrik F. P. & S. mit dem Aufdruck „©-n.“ zu werben.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
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