I-24 U 40/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-08, I-24 U 40/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-08, I-24 U 40/08
I-24 U 40/08Obergericht08.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 40/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-08
Aktenzeichen: I-24 U 40/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0908.I24U40.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Dem Beklagten wird ab Antragstellung ratenfreie Prozesskostenhilfe für
den Berufungsrechtszug unter Beiordnung von Rechtanwalt S... aus
M... bewilligt, soweit er sich gegen einen über EUR 1.275,05 hinausgehenden Anspruch sowie gegen die noch streitgegenständlichen Kosten der Rechtsver-folgung in Höhe von EUR 301,25 verteidigt. Im Übrigen wird der Antrag zurück-gewiesen.
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