Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-09-08, I-24 U 40/08

I-24 U 40/08Obergericht08.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 40/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-09-08

Aktenzeichen: I-24 U 40/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0908.I24U40.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Dem Beklagten wird ab Antragstellung ratenfreie Prozesskostenhilfe für

den Berufungsrechtszug unter Beiordnung von Rechtanwalt S... aus

M... bewilligt, soweit er sich gegen einen über EUR 1.275,05 hinausgehenden Anspruch sowie gegen die noch streitgegenständlichen Kosten der Rechtsver-folgung in Höhe von EUR 301,25 verteidigt. Im Übrigen wird der Antrag zurück-gewiesen.

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