I-2 U 75/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-28, I-2 U 75/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-28, I-2 U 75/05
I-2 U 75/05Obergericht28.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 75/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-28
Aktenzeichen: I-2 U 75/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0828.I2U75.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. Mai 2005 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert; die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,-- Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.