I-9 U 11/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-25, I-9 U 11/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-25, I-9 U 11/08
I-9 U 11/08Obergericht25.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 11/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-25
Aktenzeichen: I-9 U 11/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0825.I9U11.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Dezember 2007 verkündete Ur-teil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
(6 O 21/07) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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