Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-22, I-3 Wx 100/08

I-3 Wx 100/08Obergericht22.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 100/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-08-22

Aktenzeichen: I-3 Wx 100/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0822.I3WX100.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. gegen den Be-schluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 02. April 2008 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1. und 2. haben die der Beteiligten zu 3. im dritten Rechts-zuge notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Geschäftswert: 100.000 €.

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