I-3 Wx 100/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-22, I-3 Wx 100/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-22, I-3 Wx 100/08
I-3 Wx 100/08Obergericht22.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 100/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-22
Aktenzeichen: I-3 Wx 100/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0822.I3WX100.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. gegen den Be-schluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 02. April 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1. und 2. haben die der Beteiligten zu 3. im dritten Rechts-zuge notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Geschäftswert: 100.000 €.
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