Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-22, I-23 U 135/07

I-23 U 135/07Obergericht22.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 135/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-22

Aktenzeichen: I-23 U 135/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0822.I23U135.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 05. September 2007 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.