VI-U (Kart) 1/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-20, VI-U (Kart) 1/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-20, VI-U (Kart) 1/08
VI-U (Kart) 1/08Obergericht20.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 1/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-20
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 1/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0820.VI.U.KART1.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Januar 2008 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Wert des Berufungsverfahrens: 37.500 €.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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