Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-20, VI-U (Kart) 1/08

VI-U (Kart) 1/08Obergericht20.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 1/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-20

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 1/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0820.VI.U.KART1.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Januar 2008 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Wert des Berufungsverfahrens: 37.500 €.

V.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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