I-8 U 131/06•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-14, I-8 U 131/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-14, I-8 U 131/06
I-8 U 131/06Obergericht14.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 131/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-14
Aktenzeichen: I-8 U 131/06
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0814.I8U131.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. April 2006 verkündete Urteil der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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