VII-Verg 28/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-13, VII-Verg 28/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-13, VII-Verg 28/08
VII-Verg 28/08Obergericht13.08.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 28/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-13
Aktenzeichen: VII-Verg 28/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0813.VII.VERG28.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die (Anschluss-) Beschwerden der Verfahrensbeteiligten gegen den Be- schluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 10. April 2008 (VK 1- 33/08) werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller zu 50 % sowie die Antragsgegnerin und die Beigeladene als Gesamtschuldner zu weiteren 50 %. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
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