Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-08-13, I-3 U 10/08

I-3 U 10/08Obergericht13.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 10/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-13

Aktenzeichen: I-3 U 10/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0813.I3U10.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. Oktober 2007 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits – beider Rechtszüge – zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages leistet.

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