Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-30, I-19 U 40/07

I-19 U 40/07Obergericht30.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-19 U 40/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-30

Aktenzeichen: I-19 U 40/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0730.I19U40.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

f ü r R e c h t e r k a n n t :

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. November 2007 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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