I-21 W 19/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-29, I-21 W 19/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-29, I-21 W 19/08
I-21 W 19/08Obergericht29.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 W 19/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-29
Aktenzeichen: I-21 W 19/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0729.I21W19.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 4.) wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 30.05.2008 - 1 OH 211/06 - ab-geändert.
Das Ruhen des Verfahrens, soweit sich dieses gegen die Antragsgegnerin zu 4.) richtet, wird angeordnet.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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