Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-29, I-21 W 19/08

I-21 W 19/08Obergericht29.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 W 19/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-29

Aktenzeichen: I-21 W 19/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0729.I21W19.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Senat für Zivilsachen

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 4.) wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 30.05.2008 - 1 OH 211/06 - ab-geändert.

Das Ruhen des Verfahrens, soweit sich dieses gegen die Antragsgegnerin zu 4.) richtet, wird angeordnet.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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