I-3 Wx 77/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-23, I-3 Wx 77/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-23, I-3 Wx 77/08
I-3 Wx 77/08Obergericht23.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 77/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-23
Aktenzeichen: I-3 Wx 77/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0723.I3WX77.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im
Übrigen - teilweise dahin geändert, dass der Eigentümerbeschluss vom
- April 2006 zu TOP 6 (Einführung eines Laubfegedienstes) für unwirksam er-klärt wird.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz tragen der Be-teiligte zu 1 zu 80 % und die Beteiligten zu 2 zu 20 %.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde werden dem Beteiligten zu 1 zu 72 % und den Beteiligten zu 2 zu 28 % auferlegt.
Außergerichtliche Kosten werden im gesamten Verfahren nicht erstattet.
Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren: 1.425,- Euro
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.