Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-18, I-16 U 138/07

I-16 U 138/07Obergericht18.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 138/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-18

Aktenzeichen: I-16 U 138/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0718.I16U138.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 2. April 2007 verkündete Urteil der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurück-gewiesen.

Auf die Berufung des Erstbeklagten wird das am 17. September 2007 verkündete Urteil der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst: Das Teilversäumnisur-teils der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 2. April 2007 wird, soweit hierdurch der Erstbeklagte verurteilt wurde, aufge-hoben und die gegen den Erstbeklagten gerichtete Klage wird abge-wiesen.

Die durch die Säumnis des Erstbeklagten im Termin vom 26. Febru-ar 2007 entstandenen Kosten werden dem Erstbeklagten auferlegt. Die restlichen Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.