I-16 U 138/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-18, I-16 U 138/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-18, I-16 U 138/07
I-16 U 138/07Obergericht18.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 138/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-18
Aktenzeichen: I-16 U 138/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0718.I16U138.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 2. April 2007 verkündete Urteil der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurück-gewiesen.
Auf die Berufung des Erstbeklagten wird das am 17. September 2007 verkündete Urteil der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düs-seldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst: Das Teilversäumnisur-teils der 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 2. April 2007 wird, soweit hierdurch der Erstbeklagte verurteilt wurde, aufge-hoben und die gegen den Erstbeklagten gerichtete Klage wird abge-wiesen.
Die durch die Säumnis des Erstbeklagten im Termin vom 26. Febru-ar 2007 entstandenen Kosten werden dem Erstbeklagten auferlegt. Die restlichen Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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