I-24 W 19/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-14, I-24 W 19/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-14, I-24 W 19/08
I-24 W 19/08Obergericht14.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 19/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-14
Aktenzeichen: I-24 W 19/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0714.I24W19.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter- vom 20. Februar 2008 aufgehoben und die Sache zur Entscheidung über die Hauptsache an das Landgericht zurück-verwiesen:
Zur Entscheidung über die Klage vom 06. Dezember 2007 ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig.
Mit Ausnahme der Gerichtskosten, die nicht erhoben werden, werden die Kos-ten des Beschwerdeverfahrens dem Kläger auferlegt.
Beschwerdewert: bis 5.000 EUR
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