Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-08, I-24 U 177/07

I-24 U 177/07Obergericht08.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 177/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-08

Aktenzeichen: I-24 U 177/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0708.I24U177.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter - vom 07.08.2007 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die im Erdgeschoss des Hauses M.-Str. 45 a in M. gelegene Gast-stätte, bestehend aus Küche, Gemeinschaftsraum und den im Kellergeschoss befindlichen Lagerräumen (Größe circa 120 m2), sowie die im Erdgeschosses des Hauses M.-Str. 45 a in M. gelegene Wohnung, bestehend aus Wohnzimmer, Schlafzimmer, zwei Kinderzimmern, Küche, Diele, Bad, Gäste-WC sowie Abstellraum (Größe circa 100 m²), zu räumen und an den Kläger herauszugeben.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Ge-samtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe 20.000,00 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert des Berufungsverfahrens: 14.400,00 €.

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