I-24 U 151/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-08, I-24 U 151/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-08, I-24 U 151/07
I-24 U 151/07Obergericht08.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 151/07 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-08
Aktenzeichen: I-24 U 151/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0708.I24U151.07.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 05. Juli 2007 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge-fasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.391,38 EUR nebst 12% Zinsen aus 3.800 EUR seit dem 05. 10. 2006, aus 656,25 EUR seit dem 05. 01. 2007, aus 436,50 EUR seit dem 05. 02. 2007 und aus 1.498,63 EUR seit dem 05. 03. 2007
sowie ihrem Anerkenntnis gemäß weitere 7.600 EUR nebst 12% Zinsen aus jeweils 3.800 EUR seit dem 05. 11. und 05. 12. 2006 zu zahlen.
Die Kosten des ersten Rechtszugs werden der Klägerin zu 75%, der Beklag-ten zu 25% auferlegt. Die Kosten des Berufungsrechtszugs werden gegenein-ander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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