I-24 U 107/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-08, I-24 U 107/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-08, I-24 U 107/07
I-24 U 107/07Obergericht08.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 107/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-08
Aktenzeichen: I-24 U 107/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0708.I24U107.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.05.2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Einzelrichterin - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstre-ckenden Betrags abzuwenden.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens und für die ers-te Instanz wird auf bis zu 45.000 Euro festgesetzt.
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