I-20 U 43/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-08, I-20 U 43/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-08, I-20 U 43/08
I-20 U 43/08Obergericht08.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 43/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-08
Aktenzeichen: I-20 U 43/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0708.I20U43.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil der 14 c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 27.12.2007 abgeändert und die Be-schlussverfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 05.10.2007 wird zu Ziffer I. 1.) und III. bestätigt. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Ver-fügung zu Ziffer II. wird zurückgewiesen, soweit er sich auf Ziffer I.1. be-zieht. Insoweit wird auch die Berufung der Antragstellerin zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz werden zu 9/10 dem Antrags-gegner und zu 1/10 der Antragstellerin auferlegt. Die Kosten zweiter In-stanz werden zu 5/6 dem Antragsgegner und zu 1/6 der Antragstellerin auferlegt.
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