VII-Verg 43/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-02, VII-Verg 43/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-02, VII-Verg 43/08
VII-Verg 43/08Obergericht02.07.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 43/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-07-02
Aktenzeichen: VII-Verg 43/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0702.VII.VERG43.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 06. Juni 2008 wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.
Der Antrag des Antragsgegners auf Gestattung des vorzeitigen Zuschlags ist gegenstandslos.
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