Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-07-01, I-21 W 11/08

I-21 W 11/08Obergericht01.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 W 11/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-01

Aktenzeichen: I-21 W 11/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0701.I21W11.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers werden die Kostenfestsetzungsbeschlüsse II und III des Landgerichts Wuppertal vom 18.02.2008 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die festzusetzenden Kosten - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - mit der Maßgabe an das Landgericht zurückverwiesen, dass Kosten des außergerichtlich beauftragten Architekturbüros Sch... und H... dem Grunde nach erstattungsfähig sind.

Eine Beschwerdegebühr fällt nicht an.

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