VII-Verg 22/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-25, VII-Verg 22/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-25, VII-Verg 22/08
VII-Verg 22/08Obergericht25.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 22/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-25
Aktenzeichen: VII-Verg 22/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0625.VII.VERG22.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 18. März 2008 (VK 3 - 35/08) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer werden zur Hälfte der Antragstellerin sowie zur weiteren Hälfte der Antrags-gegnerin und der Beigeladenen als Gesamtschuldnern auferlegt.
Die im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwen-dungen der Verfahrensbeteiligten werden gegeneinander aufgeho-ben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Beigeladenen auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 260.000 Euro
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