Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-24, I-4 U 158/07

I-4 U 158/07Obergericht24.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 158/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-24

Aktenzeichen: I-4 U 158/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0624.I4U158.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 21. Juni 2007 wird zurückge-wiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangs-vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des nach diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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