Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-24, I-10 W 40/08

I-10 W 40/08Obergericht24.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 40/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-24

Aktenzeichen: I-10 W 40/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0624.I10W40.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 26.03.2008 wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 27.09.2007 teilweise abge-ändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die weitere dem Sachverständigen Dipl.-Ing. K. zu gewährende Entschädi-gung gemäß Rechnung Nr. 2315/2671 vom 27.10.2006 (Bl. 496 GA) wird festgesetzt auf EUR 495,96.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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