Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-23, I-9 U 14/08

I-9 U 14/08Obergericht23.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 14/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-23

Aktenzeichen: I-9 U 14/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0623.I9U14.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das Teilversäumnisurteil und Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 06.11.2007 (10 O 3/07) wird zurückgewiesen.

Der Beklagte zu 2) hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte zu 2) kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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