I-26 W 2/08 (AktE)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-23, I-26 W 2/08 (AktE)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-23, I-26 W 2/08 (AktE)
I-26 W 2/08 (AktE)Obergericht23.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 2/08 (AktE) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-23
Aktenzeichen: I-26 W 2/08 (AktE)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0623.I26W2.08AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Auf die Gegenvorstellung der Antragsgegnerin vom 21. Mai 2008 stellt der Senat klar, dass die Rüge der Antragsgegnerin, durch den Senatsbeschluss vom 13. März 2008 in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt zu sein, nicht begründet ist.
Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Rügeverfahrens zu tragen.
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