Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-23, I-1 U 264/07

I-1 U 264/07Obergericht23.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 264/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-23

Aktenzeichen: I-1 U 264/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0623.I1U264.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung das am 5. November 2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landge-richts Duisburg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.622,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem jeweiligen Basiszins ab 8. November 2005 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Pkw, Ford Mondeo V 6 Ghia, Fahrgestell-Nr.: .

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger weitere 826,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %Punkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 19. Mai 2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten in beiden Instanzen fallen der Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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