Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-17, I-4 U 121/07

I-4 U 121/07Obergericht17.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 121/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-17

Aktenzeichen: I-4 U 121/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0617.I4U121.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Mai 2007 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zu-rückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Auf-sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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