I-23 U 163/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-17, I-23 U 163/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-17, I-23 U 163/07
I-23 U 163/07Obergericht17.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 163/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-17
Aktenzeichen: I-23 U 163/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0617.I23U163.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 5.11.2007 verkündete Urteil
der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und wie
folgt neugefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.830,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.8.2005 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des 1. Rechtszuges fallen der Klägerin zu 80 %, dem Beklagten zu 20 % zur Last. Die Kosten des 2. Rechtszuges fallen der Klägerin insgesamt zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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