Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-17, I-23 U 163/07

I-23 U 163/07Obergericht17.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 163/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-17

Aktenzeichen: I-23 U 163/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0617.I23U163.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 5.11.2007 verkündete Urteil

der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und wie

folgt neugefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.830,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.8.2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des 1. Rechtszuges fallen der Klägerin zu 80 %, dem Beklagten zu 20 % zur Last. Die Kosten des 2. Rechtszuges fallen der Klägerin insgesamt zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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