I-21 U 96/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-17, I-21 U 96/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-17, I-21 U 96/07
I-21 U 96/07Obergericht17.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 96/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-17
Aktenzeichen: I-21 U 96/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0617.I21U96.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.05.2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal (1 O 215/06) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt ge-fasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.061,49 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2004 zu zah-len.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Beklagte zu 48 % und die Klägerin zu 52 %; die Kosten infolge der Verweisung an das Landgericht Wuppertal trägt die Klägerin allein.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten zu 75 % und der Kläge-rin zu 25 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des jeweiligen Gegners gegen Sicherheitsleistung in Hö-he von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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