II-2 UF 5/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-16, II-2 UF 5/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-16, II-2 UF 5/08
II-2 UF 5/08Obergericht16.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-2 UF 5/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-16
Aktenzeichen: II-2 UF 5/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0616.II2UF5.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 19.12.2007 – Az. 55 F 56/06 – teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Zeitraum vom 02.06.2008 bis zum 31.10.2008 nachehelichen Unterhalt in Höhe von 322 € monatlich zu zahlen, sowie für die Zeit ab November 2008 nachehelichen Unterhalt in Höhe von 328 € monatlich.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 58,3% und der Be-klagte zu 41,7% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Hinsichtlich der Frage der Befristung bzw. Begrenzung des nachehelichen Un-terhaltsanspruchs der Klägerin wird die Revision zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.