Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-16, II-2 UF 5/08

II-2 UF 5/08Obergericht16.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-2 UF 5/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-16

Aktenzeichen: II-2 UF 5/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0616.II2UF5.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom 19.12.2007 – Az. 55 F 56/06 – teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Zeitraum vom 02.06.2008 bis zum 31.10.2008 nachehelichen Unterhalt in Höhe von 322 € monatlich zu zahlen, sowie für die Zeit ab November 2008 nachehelichen Unterhalt in Höhe von 328 € monatlich.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 58,3% und der Be-klagte zu 41,7% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Hinsichtlich der Frage der Befristung bzw. Begrenzung des nachehelichen Un-terhaltsanspruchs der Klägerin wird die Revision zugelassen.

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