I-8 U 129/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-12, I-8 U 129/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-12, I-8 U 129/07
I-8 U 129/07Obergericht12.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-8 U 129/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-12
Aktenzeichen: I-8 U 129/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0612.I8U129.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8 . Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Klägerin zu 1) sowie der Kläger zu 2) und 3) werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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