I-18 U 296/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-11, I-18 U 296/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-11, I-18 U 296/04
I-18 U 296/04Obergericht11.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 296/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-11
Aktenzeichen: I-18 U 296/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0611.I18U296.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das am
- November 2004 verkündete Schlussurteil der 2b.
Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (2b O 12/02)
teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger
677.900,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-
punkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.
Februar 2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des beklagten Landes
wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits – mit Ausnahme der Kosten
des Berufungsverfahrens 18 U 17/03 – tragen das beklagte
Land zu 92,7 % und der Kläger zu 7,3 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren
Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreck-
baren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der
Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils von
ihm zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.