I-4 U 151/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-10, I-4 U 151/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-10, I-4 U 151/07
I-4 U 151/07Obergericht10.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 151/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-10
Aktenzeichen: I-4 U 151/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0610.I4U151.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. Juni 2007 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zu-rückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckba-ren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Auf-sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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