I-24 W 17/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-09, I-24 W 17/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-09, I-24 W 17/08
I-24 W 17/08Obergericht09.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 17/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-09
Aktenzeichen: I-24 W 17/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0609.I24W17.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichterin - vom 5. November 2007, ergänzt durch den Nichtabhilfebeschluss vom 4. März 2008, teilweise abgeändert.
Der Gegenstandswert des Vergleichs wird anderweitig auf 36.348,81 EUR festgesetzt. Im Übrigen bleibt es bei der Festsetzung des Landgerichts.
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