Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-09, I-24 W 17/08

I-24 W 17/08Obergericht09.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 17/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-09

Aktenzeichen: I-24 W 17/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0609.I24W17.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Einzelrichterin - vom 5. November 2007, ergänzt durch den Nichtabhilfebeschluss vom 4. März 2008, teilweise abgeändert.

Der Gegenstandswert des Vergleichs wird anderweitig auf 36.348,81 EUR festgesetzt. Im Übrigen bleibt es bei der Festsetzung des Landgerichts.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.