Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-05, VI-2 U (Kart) 7/07

VI-2 U (Kart) 7/07Obergericht05.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 7/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-05

Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 7/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0605.VI2U.KART7.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 15. März 2007 (13O 191/05 Kart.) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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