VII-Verg 21/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-04, VII-Verg 21/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-04, VII-Verg 21/08
VII-Verg 21/08Obergericht04.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 21/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-04
Aktenzeichen: VII-Verg 21/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0604.VII.VERG21.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 5. März 2008 (VK 06/08) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zur Hauptsache wie folgt neu gefasst wird:
Der Antragsgegnerin wird untersagt, einen Zuschlag zu erteilen, ohne vorher eine neue Bekanntmachung mit den vollständigen Eignungsnachweisen zu veröffentlichen und ohne dass die Bieter Gelegenheit erhalten, neue Angebote einzureichen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf bis zu 550.000 Euro festgesetzt.
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