Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-04, VII-Verg 21/08

VII-Verg 21/08Obergericht04.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 21/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-04

Aktenzeichen: VII-Verg 21/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0604.VII.VERG21.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 5. März 2008 (VK 06/08) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zur Hauptsache wie folgt neu gefasst wird:

Der Antragsgegnerin wird untersagt, einen Zuschlag zu erteilen, ohne vorher eine neue Bekanntmachung mit den vollständigen Eignungsnachweisen zu veröffentlichen und ohne dass die Bieter Gelegenheit erhalten, neue Angebote einzureichen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Der Gegenstandswert wird auf bis zu 550.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.