I-23 U 3/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-03, I-23 U 3/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-03, I-23 U 3/08
I-23 U 3/08Obergericht03.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 3/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-03
Aktenzeichen: I-23 U 3/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0603.I23U3.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 5.12.2007 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag der Klägerin, ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
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