Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-06-02, I-24 U 256/07

I-24 U 256/07Obergericht02.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 256/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-02

Aktenzeichen: I-24 U 256/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0602.I24U256.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. November 2007 verkündete II. Versäumnisurteil und Versäumnisurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen das II. Versäum-nisurteil richtet.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt die Beklagte.

Zur weiteren Verhandlung und Entscheidung über den Einspruch der Beklagten wird der Rechtsstreit an das Landgericht zurückverwiesen

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