I-22 U 16/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-30, I-22 U 16/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-30, I-22 U 16/08
I-22 U 16/08Obergericht30.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 16/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-30
Aktenzeichen: I-22 U 16/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0530.I22U16.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das am 27.11.2007 verkündete
Urteil des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 73.036,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.05.2007 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreit in erster Instanz haben die Klägerin zu 29 % und die Beklagte zu 1) zu 71 % zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 21 % und die Beklagte zu 1) zu 79 % zu tragen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beklagten zu 2) findet nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte zu 1) darf eine Vollstre-ckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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