I-22 U 113/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-30, I-22 U 113/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-30, I-22 U 113/07
I-22 U 113/07Obergericht30.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 113/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-30
Aktenzeichen: I-22 U 113/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0530.I22U113.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom
18.04.2007 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und die
Beklagte verurteilt, an die Klägerin 598.300,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, eine
Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des
aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die
Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden
Betrages leistet.
Die Revision wird hinsichtlich der Frage, ob eine Haftung der Beklagten dem
Grunde nach gegeben ist, zugelassen.
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