VI-3 Kart 202/07 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-26, VI-3 Kart 202/07 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-26, VI-3 Kart 202/07 (V)
VI-3 Kart 202/07 (V)Obergericht26.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 202/07 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-26
Aktenzeichen: VI-3 Kart 202/07 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0526.VI3KART202.07V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Verfahrensbeteiligten werden zur Vorbereitung des Senatstermins darauf hingewiesen, dass die Beschwerde der Kostenschuldnerin nach dem Ergebnis der vorläufigen Prüfung keinen Erfolg haben dürfte. Die Festsetzung der Höchstgebühr begegnet auf der Grundlage des ergänzenden Vorbringens der Bundesnetzagentur keinen Bedenken.
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