I-3 W 64/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-26, I-3 W 64/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-26, I-3 W 64/08
I-3 W 64/08Obergericht26.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 W 64/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-26
Aktenzeichen: I-3 W 64/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0526.I3W64.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Der Antrag der Antragstellerin auf Vollstreckbarerklärung des Versäum-nisurteils des Friedensgerichts des Kantons Maasmechelen vom 28.11.2003 - A.R. Nr. 03A839 - wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Wert des
Beschwerdegegenstandes: Bis 3.000,- Euro.
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