Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-26, I-24 W 27/08

I-24 W 27/08Obergericht26.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 W 27/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-26

Aktenzeichen: I-24 W 27/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0526.I24W27.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsena

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels der Kostenfestsetzungsbeschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld –Rechtspflegerin- vom 28. Januar 2008 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Auf Grund des Vergleichs vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 5. September 2007 sind von den Beklagten als Gesamtschuldnern 1.506,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. September 2007 an den Kläger zu erstatten.

Das weitergehende Kostenfestsetzungsgesuch der Beklagten wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Kläger 70 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 30 %.

Beschwerdewert: 102,88 EUR

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