Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-21, I-18 U 139/07

I-18 U 139/07Obergericht21.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 139/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-21

Aktenzeichen: I-18 U 139/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0521.I18U139.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Grund- und Teilurteil des Landge-richts Duisburg vom 17.07.2007 – 6 O 358/06 – wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das vorbezeichnete Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba-ren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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