I-23 U 128/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-20, I-23 U 128/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-20, I-23 U 128/07
I-23 U 128/07Obergericht20.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 128/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-20
Aktenzeichen: I-23 U 128/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0520.I23U128.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 31. August 2007 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg wird zurückge-wiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.