VI-U (Kart) 14/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-14, VI-U (Kart) 14/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-14, VI-U (Kart) 14/07
VI-U (Kart) 14/07Obergericht14.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 14/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-14
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 14/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0514.VI.U.KART14.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I.
Die Berufungen der Beklagten gegen das am 21. Februar 2007 verkündete Zwi-schenurteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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