II-2 WF 62/08•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-09, II-2 WF 62/08
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-09, II-2 WF 62/08
II-2 WF 62/08Obergericht09.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-2 WF 62/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-09
Aktenzeichen: II-2 WF 62/08
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0509.II2WF62.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 26.02.2008 auf die soforti-ge Beschwerde der Kläger teilweise dahingehend abgeändert, dass den Klä-gern ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin K. aus D. für ihre nunmehrigen Klageanträge gemäß Schriftsatz vom 12.03.2008 bewil-ligt wird, der Klägerin zu 1) jedoch nur in Höhe eines Anspruchs auf Ehegatten-unterhalt in Höhe von 316 € monatlich.
Die weitergehende sofortige Beschwerde der Klägerin zu 1) wird zurückgewie-sen.
Die auf die Klägerin zu 1) entfallenden Gerichtskosten werden auf die Hälfte ermäßigt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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