Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-09, II-2 WF 62/08

II-2 WF 62/08Obergericht09.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-2 WF 62/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-09

Aktenzeichen: II-2 WF 62/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0509.II2WF62.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen

Tenor

wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 26.02.2008 auf die soforti-ge Beschwerde der Kläger teilweise dahingehend abgeändert, dass den Klä-gern ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin K. aus D. für ihre nunmehrigen Klageanträge gemäß Schriftsatz vom 12.03.2008 bewil-ligt wird, der Klägerin zu 1) jedoch nur in Höhe eines Anspruchs auf Ehegatten-unterhalt in Höhe von 316 € monatlich.

Die weitergehende sofortige Beschwerde der Klägerin zu 1) wird zurückgewie-sen.

Die auf die Klägerin zu 1) entfallenden Gerichtskosten werden auf die Hälfte ermäßigt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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