I-22 U 191/07•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-09, I-22 U 191/07
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2008-05-09, I-22 U 191/07
I-22 U 191/07Obergericht09.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 191/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-09
Aktenzeichen: I-22 U 191/07
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2008:0509.I22U191.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. Oktober 2007 verkündete Teil- und Grundurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird auf ihre Kosten zurück gewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeden weiteren Schaden zu ersetzen, der sich künftig aus der erst im Jahr 2004 beginnenden Laufzeit des Pachtvertrages über das Parkhaus H./Hü. ergibt und über den im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Schaden hinausgeht.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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